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Case Law
EN

ESCH-LEONHARDT AND OTHERS V EUROPEAN CENTRAL BANK

ESCH-LEONHARDT

T-320/02 Case
CJEU
processing

Case Excerpts (2)

summary
Processing: Inclusion of the letters in the personal files constitutes processing. (¶ 39)
¶39 excerpt
Folglich konnte sich die EZB bei der Aufnahme der streitigen Schreiben in die Personalakten der Kläger keineswegs, wie sie in der mündlichen Verhandlung geltend gemacht hat, auf eine rein mechanische und automatische Ausführungshandlung beschränken. Vielmehr musste ihr bewusst sein, dass sie personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 2 Buchstaben a, b und c der Verordnung verarbeitete, wenn sie solche Daten in einer Datei mit personenbezogenen Daten aufbewahrte. Sie äußerte sich damit zwangsläufig zur Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung sowohl nach Artikel 5 der Verordnung u. a. dahin gehend, dass die Kläger sie als für die Erfüllung ihrer Dienstverträge mit der EZB erforderlich hinnehmen mussten (Artikel 5 Buchstabe c), als auch nach Artikel 10 der Verordnung dahin gehend, dass das Verbot, die Gewerkschaftszugehörigkeit zu offenbaren, auf den Fall der Kläger nicht anwendbar sei.